Spielbetrieb - Corona 

Ab dem 04. Februar 2022 gelten neue Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Entsprechend ist auch der Sport von gewissen Einschränkungen betroffen. Nachstehend sind die entsprechenden Dokumente angehängt und die wichtigsten Grundsätze nochmals festgehalten.

 

Dokumente

 

Rahmenbedingungen

Für Veranstaltungen im Innenbereich (Sportveranstaltungen, Vereinsanlässe) gelten folgende Bestimmung:

  • Indoor Sport (Wettkampf und Training) ohne Maske ist nur zulässig für Personen mit Impf- oder Genesungszertifikat inkl. negativem  Testresultat.
  • Tragen alle Anwesenden inkl. der Sportler*innen ständig eine Maske, ist der Zugang mit 2G (ohne negativen Test) zulässig.
  • Für einen Anlass ist ein Mischkonzept mit 2G inkl. Maske und 2Gplus nicht zulässig. Sobald eine Person nicht über den 2Gplus-Status verfügt, müssen alle Anwesenden (unabhängig davon ob 2G oder 2Gplus) eine Maske tragen.
  • Falls der Hallenbetreiber 2Gplus verfügt, wird das Spiel bzw. das Turnier abgesagt, sofern nicht alle Beteiligten damit einverstanden sind.
  • Alle Anwesenden über 12 Jahre tragen ständig eine Maske, ausser die Sportler-*innen und Schiedsrichter*innen auf dem Spielfeld und in der Wechselzone.
  • Für die Spieler*innen, die nicht im unmittelbaren Einsatz empfehlen wir eine Maskenpflicht.
  • Für Zuschauende und Helfende ab 16 Jahren gilt 2G und Maske, für Kinder ab 12 Jahren nur Maske.
  • Bei der Konsumation gilt für Zuschauende ab 16 Jahren Sitzpflicht.

Ausnahmen gelten für folgende Personen:

  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten keine Beschränkungen. Stichtag ist der 16. Geburtstag.
  • Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.
  • Für Inhaber einer Swiss Olympic Card, Angehörige eines nationalen Kaders sowie Teams einer Liga mit semiprofessionellem Spielbetrieb oder nationalen Nachwuchsliga gilt 3G.

Der Spielbetrieb in unseren Ligen wird wie folgt wieder aufgenommen:

  • Für Training und Wettkampf gilt 2Gplus für Spieler*innen sowie 2Gplus oder 2G mit Maske für Trainer*innen.
  • Für die Schiedsrichter*innen gilt ebenfalls 2Gplus.

 

Grundsätze

  1. Nur symptomfrei an den Wettkampf
    Wer sich krank fühlt oder Krankheitssymptome hat, darf nicht am Wettkampf/Spielbetrieb teilnehmen. Wenn ihr euch nicht fit fühlt, dann bleibt bitte zu Hause.
  2. Maskenpflicht und Abstand halten
    • Für Zuschauerinnen und Zuschauer gilt generelle Maskenpflicht.
    • Für die Spielerinnen und Spieler ist die Maskenpflicht nur während dem Spiel in der Sporthalle selbst aufgehoben. In den Gängen der Sporthalle, in der Garderobe oder auf der Tribüne gilt auch für die Spielerinnen und Spieler generelle Maskenpflicht.
    • Auf Shakehands und Abklatschen wird verzichtet. Stattdessen wird nach dem Spiel der Stockgruss ausgeführt.
    • Bei Wettkämpfen gibt es keinen Seitenwechsel.
  3. Gründlich Hände
    An Wettkämpfen sollte man sich regelmässig und gründlich die Händewaschen / Hände desinfizieren. Damit schützt man sich selbst und auch das Umfeld.
  4. Corona-Beauftragte/r des Organisators
    Jeder Verein ist verpflichtet einen Corona-Beauftragten zu bestimmen, der dafür verantwortlich ist, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Der Corona-Beauftragte für den UHC emotion Weinfelden ist Ricci D’Amato (info@emotion-weinfelden.ch / 079 800 43 45). Bei Fragen oder Unklarheiten dürft ihr dementsprechend gerne auf Ricci zugehen. Er ist allerdings darauf angewiesen, dass die obengenannten Vorgaben strickt befolgt werden.